Das ändert sich 2014 für Autofahrer

Künftig gibt es weniger Punkte in Flensburg – der Führerschein ist aber auch deutlich schneller weg.

Alles neu macht der Mai - auch in Flensburg: Die Verkehrssünderkartei wird dann umstrukturiert, Punkte für Verstöße werden nach einem neuen System vergeben und gespeichert. Und auch in anderen Bereichen der Verkehrswelt rollen 2014 Änderungen auf Autofahrer zu.

Für Autofahrer gibt es im Jahr 2014 einige rechtliche Neuerungen. Dazu zählt die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder, mit der auch einige Bußgelder erhöht werden - zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Und wer noch keine Warnweste im Wagen hat, muss sich spätestens bis Juli mindestens eine zulegen. Die wichtigsten rechtlichen Änderungen im Überblick.

Punktereform

Ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. Bisher gab es für Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7. In Zukunft erhält man insgesamt weniger Punkte: zwischen 1 und 3. Allerdings ist der Führerschein auch deutlich schneller weg: Schon bei 8 Punkten statt wie bisher bei 18.

Verkehrszentralregister

bundeszentrales Register, das das Kraftfahrtbundesamt gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Flensburg führt

In ihm werden u. a. rechtskräftige Entscheidungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengerichte und der Bußgeldbehörden gespeichert, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (z. B. rechtskräftige Verurteilungen wegen...

Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig für sich - unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte).

Bestehende Punkte werden in das neue System umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt automatisch - die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.

So wird umgerechnet

Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem für Verkehrssünder in Kraft tritt, werden bestehende Einträge automatisch wie folgt umgerechnet

  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 oder mehr Punkte = 8 Punkte

Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne erforderliche Schadstoffplakette. Denn ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße registriert.

Bußgelder

Einige Verstöße kommen Verkehrssünder ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt. Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).

Warnwestenpflicht

Ab dem 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). „Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten hinkt Deutschland bei der Einführung der Warnwestenpflicht hinterher: Hierzulande gilt sie bisher nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge.“ Rademacher empfiehlt, nicht nur eine, sondern Warnwesten für alle Insassen griffbereit ins Auto zu legen - etwa unter die Sitze. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.

Kfz-Steuer

Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, den es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014.

 

Quelle: http://anwaltauskunft.de/

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